Die Stiftung Rotes Lehmhaus ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich den
Grundwerten der Sozialdemokratie und der Arbeiterbewegung verbunden fühlt und parteipolitisch unabhängig ihre Zielsetzungen verfolgt. Das sind insbesondere,
- zur Verbreitung bzw. Vertiefung demokratischer Ideen beizutragen und
- das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für Gesellschaft und Staat fördern zu
helfen.
Wir führen als Stiftung zu den vorstehenden Zielen eigene Maßnahmen (d.h. Vorhaben,
Projekte oder Veranstaltungen etc.) durch, wir fördern zu diesen Zielen aber auch Maßnahmen Dritter nach den folgenden Richtlinien:
- Was wir fördern
- Maßnahmen, die Anstöße für eine aktive Bürgergesellschaft geben, oder
- Maßnahmen, die ganz oder überwiegend von ehrenamtlich Aktiven (Freiwilligen)
durchgeführt werden oder Betroffene aktiv beteiligen, oder
- Maßnahmen der allgemeinen politischen Bildungsarbeit oder der Vermittlung
politischer Bildung, oder
- Maßnahmen zur Förderung des demokratischen Gedankens, oder
- Maßnahmen, bei denen Kooperationen mit mehreren örtlichen Einrichtungen im Sinne
des Stiftungszwecks angestrebt werden.
- Wie wir fördern:
- Wir fördern einzelne Maßnahmen in der Regel mit Summen bis max. zu 1.500
€.
- Nur in Ausnahmefällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre
erstrecken.
- Wir fördern laufende Kosten nur dann, wenn das geförderte Projekt oder die
unterstützte Einrichtung voraussichtlich in der Lage ist, sich nach Auslaufen unserer Förderung selbständig zu finanzieren.
- Wir fördern Maßnahmen sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen
Fördereinrichtungen.
- Was wir nicht fördern:
- bereits laufende bzw. abgeschlossene Maßnahmen,
- Pflichtaufgaben, die im Verantwortungsbereich des Staats oder der Stadt
liegen,
- Großprojekte mit entsprechendem Kapitalbedarf,
- Maßnahmen, die nicht in der Stadt Wunstorf oder in den angrenzenden Gemeinden
vorgesehen sind, es sei denn die Antragsteller haben ihren Sitz oder Wohnsitz in der Stadt Wunstorf oder in den angrenzenden Gemeinden.
- Förderantrag
- Die Förderung einer geplanten Maßnahme muss bei der Stiftung Rotes Lehmhaus
rechtzeitig (zwei Monate) vor Beginn dieser Maßnahme beantragt werden.
- Ein Nachweis der Gesamtfinanzanzierung ist mit dem Förderantrag vorzulegen; nach
Abschluss der Maßnahme ist ein detailierter Verwendungsnachweis und ein Erfahrungsbericht einzureichen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
- Anträge sind schriftlich an unsere Geschäftsstelle zu richten:
Stiftung Rotes
Lehmhaus
Wasserzucht
22
31515
Wunstorf
Bedingung unserer Förderung ist eine öffenlichkeitswirksame Darstellung, dass die Maßnahme von uns als Stiftung gefördert wird bzw. wurde (Presse, Kennzeichnung und ähnliches).
Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, sprechen Sie uns an.